Elternberatung Graz

Vor einer einvernehmlichen Scheidung ist die gesetzlich vorgeschriebene Elternberatung nach §95 AußStrG unumgänglich – doch sie kann mehr sein als nur eine Formalität. Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihr Kind in dieser Zeit bestmöglich unterstützen und ihm Halt geben können. Nach der Beratung erhalten Sie die gerichtliche Bestätigung für Ihre Scheidung.

Elternberatung Graz auf Deutsch und BKS
Elternberatung
Vor einer einvernehmlichen Scheidung ist die Elternberatung nach §95 AußStrG gesetzlich verpflichtend – und kann gleichzeitig eine wertvolle Unterstützung sein. Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihr Kind in dieser herausfordernden Phase stärken und begleiten können. Im Anschluss erhalten Sie die notwendige Bestätigung für das Gericht.
in guten wie in Schweren Zeiten

Unterstützung bei Trennung & Scheidung

Eine Trennung oder Scheidung ist nicht nur für Eltern, sondern besonders für Kinder eine belastende Zeit. Die familiäre Struktur verändert sich, Unsicherheiten und emotionale Spannungen belasten das Miteinander. In dieser Phase stellen sich viele Fragen: Wie bleiben wir als Eltern präsent? Was brauchen unsere Kinder jetzt am meisten? Und wie lassen sich Konflikte vermeiden?

Die Elternberatung nach § 95 AußStrG ist für Eltern minderjähriger Kinder verpflichtend. Sie bietet Raum, um die kindlichen Bedürfnisse besser zu verstehen und eine tragfähige Basis für das gemeinsame Elternsein nach der Trennung zu schaffen – unabhängig vom Verhältnis zum anderen Elternteil. Ich unterstütze Sie dabei, Klarheit zu gewinnen, Konflikte zu entschärfen und Ihrem Kind Sicherheit und Orientierung zu geben.

Rechtliche Vorgaben

Verpflichtende Beratung vor Scheidung

In Österreich ist die Elternberatung nach §95 AußStrG verpflichtend, wenn sich Eltern minderjähriger Kinder einvernehmlich scheiden lassen möchten. Diese Beratung soll sicherstellen, dass die Kinder auch in der Trennungsphase im Mittelpunkt stehen. Diese Beratung wird als einmalige Sitzung durchgeführt und dient nicht der Paar- oder Konfliktberatung, sondern ausschließlich dem Wohl des Kindes. Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie eine Bestätigung zur Vorlage beim Gericht, die für die einvernehmliche Scheidung erforderlich ist

Inhalte der Beratung:
Trennungsberatung

Unterstützung für Eltern & Kinder

Auch unabhängig von der gesetzlichen Pflicht kann eine Beratung der Eltern bei Trennungswunsch sinnvoll sein. Eine Trennung bedeutet eine große Veränderung – sowohl für Eltern als auch für Kinder. Während Erwachsene mit juristischen, organisatorischen und emotionalen Herausforderungen kämpfen, reagieren Kinder oft mit Unsicherheit, Angst oder Rückzug.

Ob bei akuten Konflikten oder zur präventiven Unterstützung – eine frühzeitige Beratung kann helfen, belastende Situationen zu entschärfen und für alle Beteiligten mehr Klarheit zu schaffen.

Wie kann Trennungsberatung helfen?

Kinder brauchen nicht perfekte Eltern, sondern authentische und reflektierte Eltern.
Jesper Juul
Setting

Einzelsitzung oder Paarsitzung?

Jede Familie ist einzigartig, und auch die Beratung sollte sich an Ihre individuelle Situation anpassen. Ob Sie alleine oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil teilnehmen möchten – ich biete Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um die für Sie passende Form der Trennungsberatung zu wählen.

Einzeltherapie

Im Einzelsetting gehen wir gezielt auf Ihre persönliche Situation ein. Die Kosten dafür betragen 100 EUR pro Sitzung.

Paarsitzung

Sie können die Beratung auch gerne gemeinsam in Anspruch nehmen. Eine Beratung kostet 200 EUR pro Sitzung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die verpflichtende Elternberatung nach §95 AußStrG ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Eltern minderjähriger Kinder vor einer einvernehmlichen Scheidung. Sie dient dazu, das Wohl der Kinder in dieser schwierigen Phase zu sichern.

Nein. Die Elternberatung konzentriert sich ausschließlich auf das Wohl der Kinder und nicht auf die Beziehung zwischen den Eltern. Ziel ist es, eine stabile Eltern-Kind-Beziehung nach der Trennung zu gestalten und gemeinsame Lösungen im Sinne des Kindes zu finden. Falls Sie neben der Elternberatung auch an einer Paartherapie interessiert sind, um Ihre Kommunikation als Eltern zu verbessern oder bestehende Konflikte zu klären, kann dies ebenfalls in meiner Praxis vereinbart werden.

Die verpflichtende Elternberatung nach §95 AußStrG ist eine einmalige Sitzung. Die Dauer kann je nach individueller Situation variieren.

Ob eine Online-Beratung möglich ist, hängt von den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ab. Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen.

Ja, beide Elternteile müssen eine Elternberatung absolvieren. Sie können diese entweder gemeinsam oder getrennt besuchen. Nach der Beratung erhalten Sie die gerichtlich anerkannte Bestätigung.

Ja, die verpflichtende Elternberatung gilt nur für minderjährige Kinder.

Ja, neben der verpflichtenden Beratung biete ich auch individuelle Trennungsberatung für Eltern an, die Unterstützung im Umgang mit der neuen Familiensituation suchen.

Sie können mich direkt telefonisch oder per E-Mail kontaktieren (Mail verlinken) oder Ihren Termin online buchen.

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