Kosten & Erstattung

Psychotherapie ist eine wertvolle Investition in Ihr Wohlbefinden. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Kosten für Einzel-, Paar- und Familientherapie, sowie zum Kostenzuschuss von Krankenkassen und Zusatzversicherungen. Außerdem erfahren Sie, wie der Erstattungsprozess funktioniert und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.

Klare Kosten, volle Transparenz

Was kostet Psychotherapie?

Psychotherapie ist mehr als eine kurzfristige Hilfe – sie schafft langfristige Klarheit, eröffnet neue Perspektiven und ermöglicht nachhaltige Veränderungen. Ob Sie belastende Situationen bewältigen, Beziehungen stärken oder sich persönlich weiterentwickeln möchten – Therapie bietet Ihnen wertvolle Unterstützung. Daher finden Sie hier eine klare Übersicht der Kosten für die verschiedenen Settings.

Einzeltherapie

Eine einzelne Psychotherapiesitzung kostet 120 Euro und dauert 60 Minuten (50 Minuten Gesprächstherapie, 10 Minuten Vor- und Nachbereitung).

Paartherapie

Eine Paarsitzung bzw. ein Mehrpersonen-Setting kostet 200 EUR und dauert 90 Minuten (80 Minuten Gesprächstherapie, 10 Minuten Vor- und Nachbereitung).

Kostenerstattung

Wie reiche ich meine REchnung ein?

Psychotherapie gilt als anerkannte Krankenbehandlung – daher ist eine teilweise Rückerstattung der Kosten durch Ihre Krankenkasse möglich. Haben Sie eine private Zusatzversicherung? Auch diese kann sich unter bestimmten Bedingungen an den Therapiekosten beteiligen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung über die genauen Leistungen.

Schritt-Für-Schritt Anleitung:

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten variieren je nach Setting (Einzel-, Paar- oder Familientherapie). Eine detaillierte Übersicht finden Sie weiter oben.

Der Kostenzuschuss zur Psychotherapie hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Die ÖGK übernimmt refundiert derzeit 33,70 EUR, die BVAEB aktuell 50,20 EUR und die SVS 50 EUR (Stand: März 2026).

Ja, für einen Kostenzuschuss für Psychotherapie ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich, die spätestens zur zweiten Sitzung vorliegen muss.

Sie können einen Termin telefonisch, per E-Mail oder via Kontaktformular vereinbaren. 

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